Mitgliedsbeiträge
(gültig ab 01.07.2021)
Schnuppertraining im Tennisclub Heuchelheim
Du möchtest Tennis einfach mal ausprobieren? Kein Problem! Wir laden Dich herzlich zu unserem kostenfreien Schnuppertraining ein.
✅ 2x kostenlos testen
Jede*r Interessierte kann bis zu zweimal kostenlos am Schnuppertraining teilnehmen und unseren Verein sowie den Tennissport kennenlernen.
⚠️ Wichtiger Hinweis:
Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist nach dem zweiten Schnuppertraining eine Mitgliedschaft im Verein erforderlich, wenn Du weiter trainieren oder spielen möchtest.
🎾 Schnuppertarif im ersten Jahr
Damit Dir der Einstieg leichter fällt, bieten wir für neue Mitglieder einen vergünstigten Schnuppertarif im ersten Mitgliedsjahr an.
Einzelmitgliedschaft | Jahresbeitrag | Schnupperjahr |
Erstmitglied | 200,- € | 160,- € |
Kinder / Jugendliche | 60,- € | 48,- € |
Schüler/Azubi/Student (über 18 Jahre) | 80,- € | 64,- € |
Doppelmitgliedschaft (bereits Mitglied in einem anderen Tennisverein) |
80,- € | 80,- € |
Familienmitgliedschaft | Jahresbeitrag | Schnupperjahr |
Ehepaar / Lebensgemeinschaft | 300,- € | 240,- € |
angehörige Kinder (max. 3 Kinder, weitere Kinder sind beitragsfrei) |
40,- € | 32,- € |
max. Familienbeitrag | 350,- € | 280,- € |
pasive Mitgliedschaft | Jahresbeitrag |
passiv Mitglied | 60,- € |
Abteilung Minicar |
Für die Abteilung ‚MiniCar‘ gibt dir der Abteilungsleiter gerne Auskunft zu den aktuellen Beitragsstruktur. |
____________________________________________________________________________________________
Gastspieler
Platzmiete Stunde/Pro Person 5,- €
Pflichtarbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied über 18 Jahre ist verpflichtet, im Laufe eines Kalenderjahres 4 Arbeitsstunden für den Tennisverein zu leisten. Die jeweiligen Termine für die Ableistung von
Pflichtarbeitsstunden werden per Bekanntmachung durch den Vorstand über Email per Rundschreiben oder als Aushang auf der Clubanlage bekannt gegeben. Mitglieder, die Arbeitsstunden leisten wollen,
müssen sich bei den jeweils genannten Kontaktpersonen melden bzw. in den ausliegenden Listen eintragen. Für jede in einem Kalenderjahr nicht-geleistete Pflichtarbeitsstunde wird ein
Arbeitsentgelt von 15,- € erhoben.